(yourPR) - Gießen, 05.Januar 2010: Die Sven Adam Immobilienkanzlei bietet Vermietern von privaten und gewerblichen Immobilien eine Mietausfallabsicherung in Form eines Factoringvertrages an. Kommt der Mieter seine Verpflichtungen nicht mehr nach, erhält der Vermieter den Gegenwert der Mietforderung in voller Höhe erstattet.
Seit Jahren nimmt der Anteil der Zahlungsunwilligen und Zahlungsunfähigen Mietern in Deutschland dramatisch zu. Experten rechnen mit bis zu 3,3 Mrd. EUR Mietrückständen. Dabei rechnen Vermieter mit den monatlichen Mieteinnahmen. Zahlt der Mieter plötzlich nicht mehr, fallen wichtige Einnahmen weg. Gerade bei Kreditfinanzierten Objekten kann die Zins- und Tilgungslast schnell zum Verhängnis werden. Es entsteht ein finanzieller Engpass, der teilweise sogar mit hohen emotionalen Belastungen verbunden ist.
Im Rahmen eines Mietfactoringvertrages nimmt das auf Mietausfallrisiken spezialisierte Unternehmen, dem Vermieter das Mietausfallrisiko ab. Kommt es zum Mietausfall, überträgt der Vermieter die offene Forderung an die Sven Adam Immobilienkanzlei. Nach einer raschen Prüfung erhält der Vermieter innerhalb drei Wochen die Zahlung der jeweiligen Mietforderung auf sein Konto. Das Unternehmen finanziert Mietausfälle von mindestens drei Monaten. Der Preis für die Mietausfallabsicherung ist eine jährliche zu entrichtende Factoringgebühr. Sie beträgt 1,50 % der Jahresnettomiete. Bei einer monatlichen Miete von 450,– EUR ergibt sich eine jährliche Factoringgebühr von 81,– EUR. Ausbleibende Mietzahlungen können somit einfach überbrückt werden. Durch Mietfactoring stärkt der Vermieter seine Liquidität und sichert seine finanziellen Möglichkeiten ab.