
(yourPR) - Niedergelassene Mediziner und Krankenhäuser sind sich leider noch immer sehr unsicher, was die Auslagerung von medizinischen Schreibarbeiten angeht und lehnen diese vorteilhafte Möglichkeit rigoros ab. Der Grund hierfür ist in erster Linie: Der Schutz der sensiblen Patientendaten. Dabei gibt es hier relativ einfache Möglichkeiten den Schutz der sensiblen Patientendaten zu gewährleisten.
Der Gesetzgeber hat die Herausgabe von Patientendaten ganz klar geregelt:
Die Übermittlung von Patientendaten bedarf unabhängig von der Form, in der sie erfolgt, grundsätzlich einer schriftlichen Einwilligungserklärung des Patienten.
Fehlt die Einwilligung des Patienten, so kann sich der Arzt durch eine Weitergabe von Patientendaten strafbar machen. Das gilt allerdings nur, wenn bei der Beauftragung Dritter tatsächlich eine Offenbarung von Patientendaten erfolgt. Dies kann vermieden werden, wenn die, im Auftrag, verarbeiteten Daten anonymisiert (§ 3 Abs. 6 BDSG) bzw. pseudonymisiert (§ 3 Abs. 6a BDSG) übertragen werden, also der Bezug auf einen Patienten fehlt und nicht ohne besonderen Aufwand wieder herzustellen ist. Über das Ersetzen der identifizierenden Angaben (Name, Adresse, Geburtstag) durch ein Pseudonym kann erreicht werden, dass diejenigen, die die Zuordnungsfunktion (z. B. eine Referenzliste) nicht kennen, nicht wissen, wer sich hinter dem Pseudonym verbirgt.
Erfolgt auf diese Weise eine wirksame Verschleierung der Identität der Betroffenen, so können die damit verbundenen Patientendaten weitergegeben werden.
Bei der Vergabe von Schreibarbeiten bietet sich diese Möglichkeit besonders an, da es ohne besonderen Aufwand möglich ist, die Unterlagen ohne Patientenbezug schreiben zu lassen. Statt beim Diktat den Namen des Patienten zu nennen, kann „der Patient“ diktiert werden.
Zudem wird jedes seriöse Schreibbüro ihren Auftraggebern eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung, in der die Datenschutzbestimmungen klar definiert sind, aushändigen.
Auch die Übermittlung der Diktate ist denkbar einfach: die meisten Schreibbüros verarbeiten verschiedene Audiodateien. Einige bieten sogar noch die Transkription von Band an. Hier müssen die Bänder allerdings per Post oder persönlich beim Schreibbüro abgeliefert werden.
Ärzte und Krankenhäuser sollten das große Einsparpotential beim Auslagern der medizinischen Schreibarbeiten nutzen. Die Vorteile des Outsourcing der Schreibarbeiten liegen auf der Hand:
Es wird nur für tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt, Lohnnebenkosten, Ausfälle wegen Urlaub/Krankheit fallen gar nicht erst an. Sie sind immer auf dem Laufenden und müssen am Ende des Quartals nicht unbedingt Nachtschichten einlegen, um alle erbrachten ärztliche Leistungen abrechnen zu können.
Auch das Praxispersonal profitiert von der Auslagerung der Schreibarbeiten: Sie können sich wieder mehr um die Praxisorganisation kümmern und haben somit wieder mehr Zeit für die Patienten.