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Mietminderung bei Flächenabweichnung: Auch bei „Ca.“-Angaben im Mietvertrag kann der Mieter die Miete mindern

Mietminderung bei Flächenabweichnung: Auch bei „Ca.“-Angaben im Mietvertrag kann der Mieter die Miete mindern
Vermieter-Ratgeber von Thomas Trepnau

(yourPR) - Im Mietvertrag über eine Mietwohnung war deren Fläche mit „ca. 100 m²“ angegeben.

Nachdem der Mieter Ende 2007 ausgezogen war, verlangte er von seinem Vermieter die teilweise Rückzahlung der Miete für die Mietzeit 2002 bis 2007.
Dies begründete er damit, dass die tatsächliche Wohnfläche nur 81 m² beträgt.

Der Vermieter verwies darauf, dass die Fläche im Mietvertrag mit „ca.“ 100 m² angegeben sei und der Mieter deshalb die Mietminderung nicht auf der Grundlage von 100 m² sondern nur auf der Grundlage einer Fläche von 95 m² berechnen dürfe.

Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass der Zusatz „ca.“ für die Bemessung der Mietminderung bedeutungslos ist.
Eine Mietminderung soll zugunsten des Mieters die herabgesetzte Gebrauchstauglichkeit einer Mietwohnung ausgleichen. Die Höhe des Minderungsbetrages muss somit dem Umfang der Mangelhaftigkeit entsprechen.
Da die Wohnfläche hier um mehr als zehn Prozent von der Flächenangabe im Mietvertrag abwich, war die Mangelhaftigkeit in diesem Fall gegeben.

Eine ca.- Angabe eröffnet keine Toleranzschwelle bei der Berechnung der Minderung (BGH, 10.03.2010; Az. VIII ZR 144/09).

„Die Leser meiner Bücher und Teilnehmer meiner Seminare berührt dieses Urteil jedoch kaum“, so der erfahrene Dozent und Autor Thomas Trepnau, „denn ich empfehle seit Jahren, keine Wohnflächenangaben im Wohnraummietvertrag!“

Weitere wichtige Informationen für den Vermietungserfolg gibt der Fachbuchautor in seinen Vermieter-Ratgebern.

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Erhältlich in allen Buchhandlungen, einschließlich der online-Buchhändler sowie über die Homepage des Autors http://www.trepnau.net

Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
E-Mail: info@trepnau.net
http://www.trepnau.net




Presse-Ansprechpartner:

Thomas Trepnau
Postfach 101028
93010 Regensburg
GERMANY
eMail: info@trepnau.net

Das Unternehmen Thomas Trepnau mit Sitz in Regensburg bietet individuell zugeschnittene Firmentrainings sowie Grundlagenseminare bei Veranstaltern wie den Industrie- und Handelskammern und der Deutschen Immobilien-Akademie für Vermieter, Hausverwalter, Eigentümer, Makler, Immobilienfinanzierer und andere Immobilienunternehmen an. Außerdem erscheinen im Verlag des Unternehmens regelmäßig Ratgeber-Bücher zu den Seminarthemen. Durch die Kombination von Büchern, Trainings, Schulungen und Seminaren bietet Thomas Trepnau seinen Kunden optimale Lösungen zu günstigen Preisen und garantiert so gleichzeitig hohe Qualität in Hinsicht auf Aktualität und praktischer Anwendbarkeit. Thomas Trepnau ist Diplom-Immobilienwirt (DIA) und war fast 20 Jahre lang in der Immobilienwirtschaft tätig. Auch als Hausverwalter. Auch heute ist er noch Vermieter. Die Schulungen und Seminare werden deutschlandweit durchgeführt. Jeder Leser der Fachbücher von Thomas Trepnau hat so die Möglichkeit zum persönlichen feedback mit dem Autor.

Keywords: Mietminderung Wohnungsmängel Lärm Feuchtigkeit feucht feuchte Wand Schimmel Flächenabweichung
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