yourPR - Ihr Presseservice für Ihre tägliche Pressearbeit

 
yourPR Presseservice
Top Meldungen unserer Premiumkunden
Gerade durch yourPR-Webpromotion unterwegs im Partnernetzwerk:

» Neue Werbeidee: Ihr Logo als Fun Tattoo

Das neue Verbraucherinformationsgesetz kommt! Betriebsgeheimnisse werden weiter eingeschränkt

Das neue Verbraucherinformationsgesetz kommt! Betriebsgeheimnisse werden weiter eingeschränkt
www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

(yourPR) - Der Bundesrat hat am 10.02.2012 die Novelle des VIG gebilligt. Verbraucher erhalten künftig (noch) leichteren Zugang zu Informationen über Verbraucherprodukte aller Art, nicht mehr nur über Gesundheitsprodukte wie Lebensmittel, Futtermittel und Kosmetika, sondern z.B. auch über Haushaltsprodukte und andere Produkte, die unter das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz fallen.

Verbraucheranfragen an Behörden sind dabei bis zu einem Aufwand von 250 Euro und im Falle eines Rechtsverstoßes bis zu einem Betrag von 1.000 Euro umsonst.
In verfahrensrechtlicher Sicht wird vieles zu Lasten der betroffenen Unternehmen einfacher, damit Verbraucher schneller und umfassender an Informationen gelangen können. Zugleich werden die Anhörungsrechte der belasteten Unternehmen verkürzt, bei Rechtsverstößen besteht mitunter überhaupt kein Anhörungsrecht mehr.
Gravierend ist auch die künftige Pflicht Herausgabepflicht von amtlichen Kontrollergebnissen der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte betreffen. Der Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses wird hier komplett ausgehebelt. Bei Rechtsverstößen muss zudem die komplette Lieferkette offengelegt werden.
Ferner sieht die VIG-Novelle eine Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) vor. Danach werden die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zu veröffentlichen. Auch sonstige Verstöße, z.B. gegen Hygienevorschriften oder die Irreführungsverbote, unterliegen dieser Pflicht, wenn ein Bußgeld in bestimmter Höhe droht.
Das VIG ist ohne Frage ein weiterer Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Durch die Verschärfungen wird die interne Compliance noch bedeutender. Insbesondere Grenzwertproblematiken sollten sorgfältig, ggf. unter anwaltlicher Hilfe, geprüft werden. Zudem werden Unternehmen gehalten sein, die Veröffentlichungstätigkeiten von Behörden genauestens zu überwachen, da vor einer Veröffentlichung nicht immer eine Anhörung stattfinden wird.

Weitere unverbindliche und kostenfreie Informationen rund um das Lebensmittelrecht erhalten Sie unter www.juravendis.de

www.juravendis.de – ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.

www.medivendis.de – Ihre Agentur für Gesundheitsmarketing ++ medivendis versteht sich als ganzheitlicher Lösungsanbieter im Gesundheitsbereich zwischen Marketing, Öffentlichkeitsarbeit/Presse, Technologie und rechtlichen Möglichkeiten. Gerade in der heutigen Zeit unterliegt der Gesundheitsmarkt folgenschweren Umwälzungen. Aber eben diese Veränderungen bergen enormes Potential für einzelne Unternehmen, sofern man es versteht die Zeichen der Zeit zu erkennen und praxis-orientierte und rechtlich fundierte Lösungsansätze zu verfolgen und letztendlich auch zu realisieren.

www.arzneimittel.de – So geht Gesundheit heute! Die Neugestaltung der Versandapotheke arzneimittel.de bietet kompetenten Service in modernem Design. Denn insbesondere auf Service und persönliche Beratung wird Wert gelegt. Dem Kunden ist es bei offenen Fragen möglich, über eine pharmazeutische Hotline mit qualifiziertem Fachpersonal zu sprechen und sich umfassend beraten zu lassen. Dieses Portal stellt eine innovative, zentrale und ausführliche Informationsplattform rund um Gesundheit, Medizin und Arzneimittel dar. Dem User wird hierfür eine Vielzahl produkt- und indikationsspezifischer Zusatzinformationen bereitgestellt. Denn nur wer gut informiert ist, sorgt richtig für seine Gesundheit. arzneimittel.de ist die Versandapotheke der Apotheke zur Münchener Freiheit. Das Portal ist Ihre neue deutsche Versandapotheke rund um Gesundheit und Medizin, Arzneimittel und Medikamente, Kosmetik- und Pflegeartikel, Ernährung und Nahrungsergänzung sowie Homöopathie und Naturheilkunde. Es verbindet dabei einen State-Of-The-Art Onlineshop mit einem umfassenden gesundheitlichen Informationssystem.




Presse-Ansprechpartner:
medivendis.de - Agentur für Gesundheitsmarketing
Daniela Raiml
Parkring 11
85748 Garching
GERMANY
Telefon: +49 (0)89 36089314-0
Fax: +49 (0)89 36089314-9
eMail: daniela.raiml@medivendis.de
http://www.medivendis.de

JURAVENDIS RECHTSANWÄLTE ++ www.juravendis.de ++ ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts ++ www.juravendis.de - Ihre tägliche Portion Recht!

Keywords: Rechtsanwalt Rechtsanwälte Gesundheitsrecht Kosmetikrecht Medizinprodukterecht Pharmarecht Arzneimittelrecht Biozidrecht Vertriebsrecht Handelsrecht
Share |

Print  

Verlinken Sie diese Meldung auf Ihrer Webseite:

HTML-Link zum direkten einfügen in Ihren Quellcode:
Haftungshinweise: Da die oben veröffentlichte Meldung von Dritten, also von Agenturen oder Unternehmen stammt, übernimmt yourPR keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Korrektheit der in den Meldungen enthaltenen Informationen. Für die Pressemitteilung ist ausschließlich der jeweilige Herausgeber/Urheber verantwortlich. Im Falle einer Abmahnung ist der Urheber der Pressemitteilung haftbar und nicht yourPR. Nach §§ 8-10 des Telemediengesetzes haftet yourPR in Sachen Rechtsverletzungen erst dann, wenn yourPR über die Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurden und die betroffene Pressemitteilung danach nicht entfernt wurde. Weitere Informationen...